Verantwortlicher: Die Pfarrei, Kirchgemeinde oder ökumenische Gemeinde, die den Dienst nutzt (im Folgenden „Kunde“).
Auftragsverarbeiter: Kilian Brunner, Einzelunternehmer (im Folgenden „Anbieter“), ….
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Bereitstellung des Dienstes „Organistenapp“ — namentlich der Planung von Organisten-Diensten, des Termin- und Vertretungs-Managements, der Erinnerungsversände und der Honorar-Verwaltung.
Kategorien betroffener Personen: Mitglieder der Pfarrei oder Kirchgemeinde (Organisten, Admins, Pool-Mitglieder, Liturgen / Pfarrpersonen).
Datenarten: Name, E-Mail, Telefonnummer (optional), Sperrzeiten, Termin-Zuweisungen, Honorar-Daten, IP-Adresse beim Login (Audit-Log).
Der Anbieter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden. Eine Verwendung für eigene Zwecke (Marketing, Analyse) findet nicht statt. Mitarbeiter des Anbieters sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Der Anbieter setzt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen um (Art. 32 DSGVO):
Der Anbieter beauftragt folgende Subunternehmer mit Aufgaben, die eine Verarbeitung personenbezogener Daten beinhalten:
Der Kunde stimmt der Beauftragung dieser Subunternehmer zu. Der Anbieter informiert den Kunden über Änderungen mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail an die hinterlegte Kontakt-Adresse.
Der Anbieter unterstützt den Kunden bei der Erfüllung von Anfragen Betroffener (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit). User-Daten lassen sich direkt in der App unter „Profil → Datenschutz“ herunterladen oder löschen.
Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unter Angabe aller bekannten Details.
Bei Vertragsende werden personenbezogene Daten innerhalb von 90 Tagen gelöscht, ausgenommen Daten, deren Aufbewahrung gesetzlich vorgeschrieben ist (Audit-Log 1 Jahr, Stripe-Rechnungen 10 Jahre nach §147 AO).
Vor Löschung kann der Kunde einen Datenexport im JSON-Format anfordern.
Der Kunde hat das Recht, die Einhaltung dieses AVV zu überprüfen. Der Anbieter stellt auf Anfrage Nachweise zur Verfügung (technische/organisatorische Maßnahmen, Subunternehmer-Liste). Eine Vor-Ort-Kontrolle ist nach 14 Tagen Vorlauf möglich.
Dieser AVV tritt mit Akzeptanz im Onboarding-Prozess in Kraft und läuft solange, wie der Hauptvertrag (Nutzung der Organistenapp) besteht. Bei Vertragsende endet auch dieser AVV.